Festlegung des Untersuchungsrahmens
Am 17. September 2020 hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie den Untersuchungsrahmen für die Strategische Umweltprüfung zur Fortschreibung der Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in der Nord- und Ostsee festgestellt. Der Untersuchungsrahmen und weitere Informationen sind auf der Internetseite des BSH veröffentlicht.