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Beteiligung nach § 59 Abs. 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz über die grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung für den geplanten Offshore-Windpark „Kapheira“ in der schwedischen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee

Die schwedische Energiebehörde hat Deutschland benachrichtigt, dass Zephyr Baltic Offshore AB plant, eine Genehmigung für den Bau und Betrieb und die Stilllegung des Windparks „Kapheira“ (Windturbinen und potentiell auch Wasserkraftwerke) in der schwedischen Wirtschaftszone zu beantragen.

Das Projektgebiet umfasst 486 km2 und ist 24 km von der nordwestlichen Küstenlinie Gotlands entfernt. Der Windpark soll maximal 143 Windturbinen mit einer maximalen Gesamthöhe von 370 Metern über dem Meeresspiegel umfassen. Die jährliche Stromerzeugung wird auf etwa 9,5 TWh geschätzt. Die Genehmigungen für das Exportkabelnetz und/oder die Exportpipeline sowie die Landanbindung werden in separaten Genehmigungsverfahren durchgeführt und sind daher nicht Bestandteil dieses Konsultationspapiers.

Informationen zum geplanten Vorhaben finden Sie in der der Zeit vom 28.03.2024 bis zum19.04.2024 auf der Webseite des BSH unter: www.bsh.de (Bekanntmachungen)