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Einleitung der Voruntersuchung von Flächen für Windenergieanlagen auf See zur Ausschreibung im Jahr 2026 und 2027 für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee und Veröffentlichung des Entwurfs des Untersuchungsrahmens für die Flächenvoruntersuchung N-13.1, N-13.2 und N-6.8 (bislang N-21.1)

Das BSH hat am 16.11.2023 die Einleitung der Voruntersuchung der Flächen N-13.1, N-13.2 und N-6.8 (bislang N-21.1) in der Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee für Windenergieanlagen auf See öffentlich bekannt gemacht.

Die Flächen N-13.1 und N-13.2 sind zur Festlegung im Flächenentwicklungsplan 2023 vorgesehen. Die Flächen N-13.1 und N-13.2 sollen im Jahr 2026 ausgeschrieben werden. Die Fläche ist im Flächenentwicklungsplan 2023 als Fläche N-21.1 festgelegt worden und ist nun im Rahmen des Fortschreibungsprozesses mit dem Vorentwurf des Flächenentwicklungsplans vom 01. September 2023 in Fläche N-6.8 umbenannt worden. Die Fläche N-6.8 soll im Jahr 2027 ausgeschrieben werden. Zu dem Entwurf des Untersuchungsrahmens kann bis zum 05.01.2024 Stellung genommen werden. Alle Informationen und Unterlagen finden sich auf der Website des BSH.