Das BSH hat am 16.11.2023 die Einleitung der Voruntersuchung der Flächen N-13.1, N-13.2 und N-6.8 (bislang N-21.1) in der Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee für Windenergieanlagen auf See öffentlich bekannt gemacht.
Die Flächen N-13.1 und N-13.2 sind zur Festlegung im Flächenentwicklungsplan 2023 vorgesehen. Die Flächen N-13.1 und N-13.2 sollen im Jahr 2026 ausgeschrieben werden. Die Fläche ist im Flächenentwicklungsplan 2023 als Fläche N-21.1 festgelegt worden und ist nun im Rahmen des Fortschreibungsprozesses mit dem Vorentwurf des Flächenentwicklungsplans vom 01. September 2023 in Fläche N-6.8 umbenannt worden. Die Fläche N-6.8 soll im Jahr 2027 ausgeschrieben werden. Zu dem Entwurf des Untersuchungsrahmens kann bis zum 05.01.2024 Stellung genommen werden. Alle Informationen und Unterlagen finden sich auf der Website des BSH.