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Auslegung des Entwurfs des Flächenentwicklungsplans 2020 und der Entwürfe der Umweltberichte (Nord- und Ostsee) im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung

  • Allgemein

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am 19. Juni 2020 die Einleitung des Verfahrens zur Fortschreibung und Änderung des Flächenentwicklungsplans (FEP) und den voraussichtlichen Umfang der Fortschreibung und Änderung öffentlich bekannt gemacht. Der Vorentwurf des FEP 2020 und die Entwürfe der Untersuchungsrahmen wurden von Mitte Juni bis Mitte Juli 2020 konsultiert. Am 11. August 2020 fand ein Anhörungstermin zu den Vorentwurfsdokumenten und der Stellungnahme der Übertragungsnetzbetreiber statt.

Die Untersuchungsrahmen für die Erstellung der Entwürfe der Umweltberichte wurden festgestellt.

Auf Grundlage der Ergebnisse der Konsultation und des Anhörungstermins wurden der Entwurf des Flächenentwicklungsplans 2020 und die Entwürfe der Umweltberichte erarbeitet. Behörden können bis zum 8. Oktober 2020 und die Öffentlichkeit kann bis zum 5. November 2020 zu den Entwurfsdokumenten Stellung nehmen.

Darüber hinaus lädt das BSH zur Besprechung des Entwurfs des Flächenentwicklungsplans 2020 und der Entwürfe der Umweltberichte zu einem Erörterungstermin ein.

Der Erörterungstermin findet als Online-Konferenz statt am

Mittwoch, 18. November 2020

um 10:00 Uhr

Die Konsultationsdokumente, Informationen zur Anmeldung zum Erörterungstermin sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite des BSH abrufbar.