Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am 17. Juni 2020 den ersten Erörterungstermin zur Feststellung der Eignung von Flächen durchgeführt. Im Rahmen dessen wurden die Ergebnisse von Untersuchungen und Bewertungen der Auswirkungen von Offshore Windenergie auf Umwelt, Verkehr und sonstige Nutzungen und Interessen mit Behörden, Verbänden und interessierten Unternehmen diskutiert. Der Termin fand als Online-Konferenz statt. Das BSH wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Konsultation die Eignung prüfen und bei positivem Prüfergebnis die Eignung per Rechtsverordnung feststellen. Auf dieser Grundlage plant die Bundesnetzagentur ab dem 1. März 2021 die Bekanntmachung der ersten Ausschreibung von Flächen, die im Flächenentwicklungsplan für die Errichtung von Offshore Windenergieanlagen festgelegt sind.