Beteiligung nach § 59 Abs. 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz über die grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung für den geplanten Offshore Windpark “Südliche Nordsee II” in der norwegischen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee.
Norwegens Regierung hat Deutschland die Benachrichtigung für das geplante Offshore-Windparkprojekt „Südliche Nordsee II“ mit Netzanschluss an das nationale norwegische Stromnetz, etwa 180 Kilometer von der norwegischen und 190 Kilometer von der dänischen Küste entfernt übersandt. Das Vorhaben umfasst einen Offshore-Windpark mit 60 bis 100 Windturbinen… Weiterlesen »Beteiligung nach § 59 Abs. 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz über die grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung für den geplanten Offshore Windpark “Südliche Nordsee II” in der norwegischen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee.