
Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie zur grenzüberschreitenden Beteiligung nach Espoo-Konventionen für vier geplanten Offshore-Windparks im Bereich „14.E.1“, „14.E.2“, „14.E.3“, „14.E.4“ in der polnischen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee.
Der Regionaldirektor für Umweltschutz in Szczecin führt als zuständige Behörde das Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bau, den Betrieb und die Stilllegung von vier beantragten Offshore-Windparks (OWP) im Bereich 14.E.1, 14.E.2, 14.E.3 und 14.E.4 der polnischen AWZ der Ostsee durch. Die OWP werden im westlichen… Weiterlesen »Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie zur grenzüberschreitenden Beteiligung nach Espoo-Konventionen für vier geplanten Offshore-Windparks im Bereich „14.E.1“, „14.E.2“, „14.E.3“, „14.E.4“ in der polnischen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee.