Die Information über den Abschluss des Verfahrens und die Schlussentscheidung im Vorhaben finden Sie in der Zeit vom 25.09.2026 bis zum 09.10.2026 im Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben.
Die hiermit bekannt gemachte Entscheidung wurde von den zuständigen Behörden der Republik Litauen für ein Vorhaben in der Ausschließlichen Wirtschaftszone der Republik Litauen getroffen.
Die Veröffentlichung durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie erfolgt im Rahmen der grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung nach den Vorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung und dient ausschließlich der Information der Öffentlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland gem. Art. 6 ESPOO-Vertragsgesetz.
Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung richten sich ausschließlich nach dem Recht der Republik Litauen. Ob und in welcher Weise Rechtsbehelfe zulässig sind, bestimmt sich allein nach den hierfür maßgeblichen litauischen Rechtsvorschriften. Diese Bekanntmachung stellt keine Zustellung oder Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes nach deutschem Recht dar und setzt keine Rechtsbehelfsfristen nach deutschem Recht in Gang.
Für nähere Informationen zu möglichen Rechtsbehelfen wird auf die Bekanntmachung der Entscheidung durch die zuständigen Behörden der Republik Litauen verwiesen.
