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Flächenentwicklungsplan 2025: Entwurf für eine 2. Änderung veröffentlicht

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat heute einen Entwurf zur 2. Änderung des Flächenentwicklungsplans 2025 (FEP) veröffentlicht. Stellungnahmen können bis einschließlich 20. Juli 2026 abgegeben werden.

Das BSH hat die Festlegungen des Flächenentwicklungsplans 2025 für Offshore Wind-Flächen überprüft, die noch nicht bezuschlagt sind. Ziel der heute vorgelegten Änderung ist, die Entwicklungen seit der Veröffentlichung des FEP im Januar 2025 im Hinblick auf einen effizienten und verstetigten Ausbau der Windenergie auf See zu berücksichtigen.

Für die Flächen N-10.1 und N-10.2 werden verschiedene Anpassungsoptionen unter Einbeziehung des sonstigen Energiegewinnungsbereichs SEN-1 vorgeschlagen. Die Ausschreibung der Flächen N-12.4 und N-12.5 soll nicht im Jahr 2027 erfolgen, damit verschiebt sich auch deren Inbetriebnahme bis auf weiteres. Das zugehörige Netzanbindungssystem wird im Rahmen der kommenden Fortschreibung des FEP zur Anbindung von küstenferneren Flächen verschoben werden. Die Ausschreibung und Inbetriebnahme der Flächen N-6.8 und N-12.6 werden jeweils um ein Jahr verschoben.

Der Entwurf zur 2. Änderung des FEP 2025 enthält Fragen zur Konsultation. Behörden und Öffentlichkeit sind aufgefordert, bis zum 20. Juli 2026 zu dem Entwurf und den Konsultationsfragen Stellung zu nehmen. Die 2. Änderung des Flächenentwicklungsplans 2025 soll möglichst noch im 3. Quartal 2026 abgeschlossen werden. Für die geplanten Änderungen wurde eine Vorprüfung des Einzelfalls für die geänderten Festlegungen durchgeführt. Danach ist die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung nicht erforderlich.