Zum Inhalt springen

Aktualisierung des Musters zur Erstellung des Gutachtens gemäß § 69 Abs. 1 WindSeeG

Gemäß § 69 Abs. 1 WindSeeG (in der Fassung vom 01.01.2023 und 22.12.2025) ist festgelegt, dass zum Nachweis der Vereinbarkeit mit den Mindestanforderungen des Standard Konstruktion ein Gutachten spätestens zwölf Wochen vor Baubeginn zur Plausibilisierung einzureichen ist.

Das BSH hat daher am 01.03.2024 erstmalig ein Muster für die Erstellung des Gutachtens veröffentlicht.

Das Muster wurde zwischenzeitlich aktualisiert. Die Änderung ist im Änderungsverzeichnis aufgeführt. Ergänzend aufgenommen wurde der Verwendbarkeitsnachweis für glasfaserverstärkte Gitterroste, für den Fall, dass diese verbaut werden. Der Verwendbarkeitsnachweis ist auch bislang durch den Zertifizierer zu prüfen und zu bestätigen. Um sicherzustellen, dass diese Thematik im abschließenden Gutachten gemäß § 69 Abs. 1 WindSeeG betrachtet wird und hierzu keine Rückfragen gestellt werden müssen, wurde ein ergänzender Abschnitt im Muster zur Erstellung des Gutachtens aufgenommen.

Das aktualisierte Muster kann auf der Internetseite des BSH heruntergeladen werden. Es wird um Beachtung in den Verfahren gebeten.

Schlagwörter: