Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erarbeitet derzeit gemeinsam mit den Arbeitsschutzbehörden der Küstenbundesländer unter Beteiligung von Fachleuten aus den betreffenden Branchen einen gemeinsamen Standard. Gegenstand des gemeinsamen Standards ist die unverzügliche Rettung von Personen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee und Ostsee, die beim Bau, und Betrieb und Rückbau von Einrichtungen im Sinne des Windenergie-auf-See-Gesetzes tätig sind. Der Entwurf zum gemeinsamen Standard soll zeitnah (April/Anfang Mai) veröffentlicht und mit der Fachöffentlichkeit konsultiert werden.
Das BSH wird über Offshore aktuell die Veröffentlichung und den Beginn der Konsultation bekanntmachen.
