Am 05.06.2024 hat das BSH den Untersuchungsrahmen für die Strategische Umweltprüfung einschließlich des Umfangs und Detaillierungsgrads der in den Umweltbericht nach § 40 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aufzunehmenden Angaben im Rahmen des laufenden Verfahrens zur Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans (FEP) festgelegt.
Der festgelegte Untersuchungsrahmen ist auf der Internetseite des BSH veröffentlicht.