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Flächenentwicklungsplan: Untersuchungsrahmen festgelegt

Am 05.06.2024 hat das BSH den Untersuchungsrahmen für die Strategische Umweltprüfung einschließlich des Umfangs und Detaillierungsgrads der in den Umweltbericht nach § 40 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aufzunehmenden Angaben im Rahmen des laufenden Verfahrens zur Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans (FEP) festgelegt.

Der festgelegte Untersuchungsrahmen ist auf der Internetseite des BSH veröffentlicht.