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Veröffentlichung der Ergebnisse der zentralen Flächenvoruntersuchung der Flächen N-9.1, N-9.2 und N-9.3 für die Errichtung von Offshore Windparks in der deutschen AWZ

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat die Ergebnisse der zentralen Voruntersuchung von Flächen, die für die Errichtung von Offshore Windparks in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) vorgesehen sind, auf dem Datenportal der Flächenvoruntersuchung (PINTA) veröffentlicht. Nach dem Flächenentwicklungsplan (FEP) des BSH sind in diesem Jahr die Flächen N-9.1, N-9.2 und N-9.3 für die Ausschreibung vorgesehen. Der Gebotstermin der zentral voruntersuchten Flächen ist der 1. August 2024. Informationen zum Ausschreibungsverfahren sind auf der Internetseite der BNetzA zu finden.

Zu informatorischen Zwecken wurden die Ergebnisse der zentralen Voruntersuchungen in einer Broschüre zusammengefasst. Die Broschüre der Flächen N-9.1, N-9.2 und N-9.3 kann auf der Internetseite des BSH heruntergeladen werden.