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BSH legt 4. WindSeeV und weitere Dokumente zur Eignungsfeststellung zur Einsicht aus

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am 20. Februar 2024 die Eignung der Flächen N-9.1, N-9.2 und N-9.3 zur Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) nach Teil 3 Abschnitt 5 WindSeeG mittels Rechtsverordnung festgestellt. Die Vierte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (4. WindSeeV) wurde am 22. Februar 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl 2024 I Nr. 52). Gemäß § 12 Absatz 5 Satz 9 WindSeeG i.V.m. § 44 Absatz 2 UVPG legt das BSH den angenommenen Plan und die zugehörigen Unterlagen in seinen Bibliotheken zur Einsicht aus. Zusätzlich hat das BSH diese Dokumente auf der Website des BSH veröffentlicht.

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