Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am 20. Februar 2024 die Eignung der Flächen N-9.1, N-9.2 und N-9.3 zur Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) nach Teil 3 Abschnitt 5 WindSeeG mittels Rechtsverordnung festgestellt. Die Vierte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (4. WindSeeV) wurde am 22. Februar 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl 2024 I Nr. 52). Gemäß § 12 Absatz 5 Satz 9 WindSeeG i.V.m. § 44 Absatz 2 UVPG legt das BSH den angenommenen Plan und die zugehörigen Unterlagen in seinen Bibliotheken zur Einsicht aus. Zusätzlich hat das BSH diese Dokumente auf der Website des BSH veröffentlicht.
BSH legt 4. WindSeeV und weitere Dokumente zur Eignungsfeststellung zur Einsicht aus
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