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Benachrichtigung der Anrainerstaaten nach Art. 10 SEA-Protokoll über die Einleitung der Fortschreibung und Änderung des Flächenentwicklungsplans

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat die Anrainerstaaten in der Nord- und Ostsee am 28.02.2024 über die Einleitung der Fortschreibung und Änderung des Flächenentwicklungsplans nach dem Protokoll über die strategische Umweltprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (SEA-Protokoll) benachrichtigt. Der Vorentwurf des Flächenentwicklungsplans und der Entwurf des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung können auf deutscher Sprache hier eingesehen werden.