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BSH legt 3. WindSeeV und weitere Dokumente zur Eignungsfeststellung zur Einsicht aus

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am 5. Januar 2023 die Eignung der Flächen N-6.6 und N-6.7 zur Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur nach Teil 3 Abschnitt 5 WindSeeG mittels Rechtsverordnung festgestellt. Die Dritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (3. WindSeeV) wurde am 11. Januar 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2023 I No. 8). Gemäß § 12 Absatz 5 Satz 9 WindSeeG i.V.m. § 44 Absatz 2 UVPG legt das BSH den angenommenen Plan und die zugehörigen Unterlagen in seinen Bibliotheken zur Einsicht aus. Zusätzlich hat das BSH diese Dokumente auf der Website des BSH veröffentlicht.