Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am 5. Januar 2023 die Eignung der Flächen N-6.6 und N-6.7 zur Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur nach Teil 3 Abschnitt 5 WindSeeG mittels Rechtsverordnung festgestellt. Die Dritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (3. WindSeeV) wurde am 11. Januar 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2023 I No. 8). Gemäß § 12 Absatz 5 Satz 9 WindSeeG i.V.m. § 44 Absatz 2 UVPG legt das BSH den angenommenen Plan und die zugehörigen Unterlagen in seinen Bibliotheken zur Einsicht aus. Zusätzlich hat das BSH diese Dokumente auf der Website des BSH veröffentlicht.
BSH legt 3. WindSeeV und weitere Dokumente zur Eignungsfeststellung zur Einsicht aus
Schlagwörter:Flächenvoruntersuchung