Das BSH hat die Einleitung des Verfahrens zur Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans am 17. Dezember 2021 bekanntgemacht.
Die Bundesnetzagentur hat dem BSH mit Schreiben vom 06. April 2022 eine Stellungnahme zur möglichen Umsetzung des am 06. April 2022 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurfs eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften in Bezug auf die bis zum Jahr 2031 benötigten Netzverknüpfungspunkte zukommen lassen. Zudem haben die Übertragungsnetzbetreiber mit Schreiben vom 04. März 2022 und 21. März 2022 Stellungnahme zu den jeweils diskutierten Planungsständen abgegeben.
Vor diesem Hintergrund hat das BSH einen erweiterten Vorentwurf zur Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans erstellt. Der erweiterte Vorentwurf und die Stellungnahmen von Bundesnetzagentur und Übertragungsnetzbetreibern sind auf der Internetseite des BSH abrufbar.
Mit der heutigen Bekanntmachung wird die Gelegenheit gegeben, bis zum 05. Mai 2022 zu dem veröffentlichten Dokument Stellung zu nehmen.