Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am 18.01.2022 die Eignung der Flächen N-3.5, N-3.6 und N-7.2 zur Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur nach Teil 3 Abschnitt 2 WindSeeG mittels Rechtsverordnung festgestellt. Die Zweite Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (2.WindSeeV)wurde am 27.01.2022 im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2022, S. 58) veröffentlicht. Nunmehr macht das BSH die Auslegung des angenommenen Plans zur Einsicht bekannt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Flaechenvoruntersuchung/flaechenvoruntersuchung_node.html
sowie unter: