Nachdem der Raumordnungsplan 2021 für die deutsche AWZ der Nordsee und Ostsee am 01.09.2021 nach umfassender Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in Kraft getreten ist, liegt nunmehr eine räumliche Grundlage für den weiteren Ausbau der Windenergie auf See in der AWZ vor. Auf dieser Basis soll die Festlegung weiterer Flächen für den Ausbau der Windenergie auf See im Rahmen einer Änderung und Fortschreibung des FEP erfolgen.
Die Einleitung des Verfahrens wurde am 17.12.2021 bekanntgemacht. Gleichzeitig wurden auf der Internetseite des BSH ein Vorentwurf für den Flächenentwicklungsplan und ein Entwurf des Untersuchungsrahmens für die im Verfahren durchzuführende Strategische Umweltprüfung veröffentlicht.
Mit der Bekanntmachung wurde die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Entwurfsdokumenten gegeben und für Mittwoch 26.01.2022 zu einem Anhörungstermin (Online-Konferenz) eingeladen.