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Erörterungstermin im Verfahren zur Eignungsprüfung der Flächen N-3.5, N-3.6 und N-7.2

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am 08.06.2021 den Erörterungstermin im Verfahren zur Eignungsprüfung der Flächen N-7.2, N-3.5 und N-3.6 durchgeführt. Darin wurden die am 12.03.2021 veröffentlichten Entwürfe der Eignungsprüfung und –feststellung sowie der Umweltberichte für die Flächen ebenso wie Punkte aus den eingegangenen Stellungnahmen vorgestellt. Für die Teilnehmenden bestand die Gelegenheit, die Inhalte der Eignungsprüfung einschließlich der im Verfahren durchgeführten strategischen Umweltprüfung zu besprechen.

Auf Grundlage der Stellungnahmen und des Erörterungstermins werden die Dokumente nun überarbeitet. Für den Entwurf der Eignungsfeststellung (Entwurf der Zweiten Windenergie-auf-See-Verordnung) plant das BSH, die Ressortbeteiligung sowie die Länder- und Verbändebeteiligung im Herbst dieses Jahres durchzuführen.

Die Ausschreibung der Fläche N-7.2 ist im Flächenentwicklungsplan 2020 für das Jahr 2022 festgelegt. Die Flächen N-3.5 und N-3.6 sollen im Jahr 2023 zur Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur kommen.