Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am 07.08.2020 die Untersuchungsrahmen zur Voruntersuchung und Strategischen Umweltprüfung von Flächen für Offshore-Windparks festgelegt. Die Dokumente für die Flächen N-6.6 und N-6.7 in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee wurden auf der Webseite des BSH veröffentlicht. Die Flächen sollen im Jahr 2024 zur Entwicklung durch Dritte öffentlich ausgeschrieben werden.
Die Dokumente sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite des BSH abrufbar.