Am 9. Oktober 2019 hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) einen Themenworkshop „Meeresnaturschutz“ in Hamburg durchgeführt. Neben den zuständigen Umweltfachbehörden Bundesamt für Naturschutz (BfN) und Umweltbundesamt (UBA) nahmen Vertreter von Umweltverbänden und BSH-Kollegen aus der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) – Koordinierungsstelle und dem Sachgebiet Umweltschutz im Seeverkehr teil. Im Fokus des Workshops stand die Frage, welche Anforderungen sich aus Naturschutzsicht an die Fortschreibung der Raumordnungspläne ergeben. Dies umfasste sowohl konkrete Erfordernisse hinsichtlich Zielen und Grundsätzen der Raumordnung als auch Anforderungen an die Methodik der Fortschreibung, etwa hinsichtlich der konsequenten Umsetzung des Ökosystemansatzes.
Als wesentliche Ansprüche aus Sicht der Naturschutzvertreter wurden räumliche Festlegungen für Naturschutzgebiete und Gebiete mit besonderer ökologischer Funktion, der Ausschluss bestimmter Nutzungen innerhalb von Schutzgebieten und die Sicherung der Vernetzung ökologisch bedeutender Gebiete diskutiert. Auch die Beziehung zwischen Meeresraumordnung und MSRL wurde intensiv diskutiert.