Im Verfahren zur Aufstellung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung für die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 11. Juni 2019 ein Anschreiben an Behörden und Verbände versandt und damit den Prozess der Fortschreibung der Raumordnungspläne für die AWZ offiziell eingeleitet. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) wertet die eingegangen Beiträge aus und wird sie im Rahmen der Fortschreibung berücksichtigen.
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