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Veröffentlichung der Berichtigung der 2. Fortschreibung des Standard Konstruktion

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat im März 2026 die 2. Fortschreibung des Standard Konstruktion – Mindestanforderungen an die konstruktive Ausführung von Offshore-Bauwerken in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) veröffentlicht.

Zwischenzeitlich konnte der Anhang 9 finalisiert werden. Dieser überführt die wesentlichen Vorgaben aus dem Teil C des aktuellen Standard Baugrunderkundung (2014) in den Standard Konstruktion und beinhaltet zukünftig die Mindestanforderungen an die geotechnischen Untersuchungen sowie die daraus resultierenden zu erstellenden Unterlagen hinsichtlich der Planung und Bemessung von Offshore-Bauwerken in der deutschen AWZ.

Des Weiteren wurde die Aufnahme des Anhangs 9 genutzt, um redaktionelle Korrekturen vorzunehmen. Die Anpassungen können dem Änderungsverzeichnis (S. 9 ff) entnommen werden.

Die 2. Fortschreibung des Standard Konstruktion inkl. des Anhangs 9 sowie der Berichtigung vom 01.10.2026 kann auf der Internetseite des BSH heruntergeladen werden. Es wird um Beachtung in den Verfahren gebeten.