Mit Bekanntmachung vom 28. Oktober 2022 hat das BSH einen 2. Entwurf des Flächenentwicklungsplans bekanntgemacht. Dieser enthält Änderungen und Konsultationsfragen, die sich insbesondere aus internationalen Veränderungen hinsichtlich der Schifffahrtsrouten und aus der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum 1. Entwurf des Flächenentwicklungsplans ergeben haben. Die Umweltberichte zum 1. Entwurf des Flächenentwicklungsplans umfassen diese möglichen Änderungen bereits, sodass insoweit keine Änderung zum 2. Entwurf erforderlich war.
Mit der Bekanntmachung wird die Gelegenheit zur Stellungnahme zum 2. Entwurf des Flächenentwicklungsplans gegeben. Einzelheiten zum Verfahren und das Dokument zum 2. Entwurf des Flächenentwicklungsplans ist hier abrufbar.