Veröffentlichung eines Merkblatts zum Zertifizierungsprogramm
Die Regelung in § 69 Abs. 1 WindSeeG (in der Fassung vom 01.01.2023) gibt vor, dass zukünftig zum Nachweis der Vereinbarkeit mit den Mindestanforderungen des Standard Konstruktion ein Gutachten spätestens zwölf Wochen vor Baubeginn zur Plausibilisierung einzureichen ist. Für Verfahren im Anwendungsbereich des § 69… Weiterlesen »Veröffentlichung eines Merkblatts zum Zertifizierungsprogramm