
Aktualisierung des Musters zur Erstellung des Gutachtens gemäß § 69 Abs. 1 WindSeeG
Gemäß § 69 Abs. 1 WindSeeG (in der Fassung vom 01.01.2023 und 22.12.2025) ist festgelegt, dass zum Nachweis der Vereinbarkeit mit den Mindestanforderungen des Standard Konstruktion ein Gutachten spätestens zwölf Wochen vor Baubeginn zur Plausibilisierung einzureichen ist. Das BSH hat daher am 01.03.2024 ein Muster… Weiterlesen »Aktualisierung des Musters zur Erstellung des Gutachtens gemäß § 69 Abs. 1 WindSeeG