Zum Flächenentwicklungsplan 2025 (FEP 2025) hat das BSH heute den Entwurf einer Änderung veröffentlicht. Der Entwurf enthält Änderungen der zeitlichen Festlegungen für die Flächen N‑10.1, N‑10.2, N‑12.4, N‑12.5, N‑13.1, N‑13.2 und N‑6.8, für die Offshore-Anbindungsleitungen NOR‑6‑4 und NOR‑12‑3 sowie die Umsetzung des 66 kV Direktanbindungskonzepts für das Netzanbindungssystem NOR‑12‑4 und damit der Fläche N‑12.6. Bis Donnerstag, 18. Dezember 2025, kann zu den vorgesehenen Änderungen Stellung genommen werden.
Der Entwurf enthält Ausführungen zur SUP-Vorprüfung. Danach ist eine über die strategische Umweltprüfung (SUP) zum FEP 2025 hinausgehende SUP nicht erforderlich. Im Änderungsverfahren soll auf die Durchführung einzelner Verfahrensschritte verzichtet werden.
Der Entwurf zur Änderung des FEP 2025 ist auf der Internetseite des BSH abrufbar.
