Das BSH hat am 29.10.2025 die Plangenehmigung für den Offshore-Windpark „Nordlicht II“ gemäß §§ 66, 70 Windenergie-auf-See in Verbindung mit § 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes erlassen. Eine digitale Ausfertigung der Plangenehmigung samt den plangenehmigten und nachrichtlichen Planunterlagen wird in der Zeit vom 29.10.2025 bis 12.12.2025, jeweils einschließlich, im Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben veröffentlicht. Für weitere Informationen verweisen wir auf die heutige Bekanntmachung auf der Seite des BSH.
BSH macht Plangenehmigung für den Offshore-Windpark “Nordlicht II ” öffentlich bekannt
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