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Flächenentwicklungsplan 2025 – Bedingte Festlegung von Kabeltrassen zur Umgehung des Artillerieschießgebiets Nordsee: Veröffentlichung des Berichts der Übertragungsnetzbetreiber

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat die Trassen für die Offshore-Netzanbindungssysteme NOR-11-1, NOR-11-2, NOR-12-1, NOR-12-2 und NOR-13-1 im Flächenentwicklungsplan 2025 bedingt festgelegt. Um eine Beeinträchtigung der Sicherheit der Landes- und Bündnisverteidigung auszuschließen, kommt eine Querung des im ROP 2021 als Vorbehaltsgebiet Verteidigung festgelegten Artillerieschießgebiets Nordsee (ASG) durch Offshore-Netzanbindungssysteme grundsätzlich nicht in Betracht. Gemäß Kapitel II.3.2 des FEP 2025 legen die Übertragungsnetzbetreiber dem BSH bis zum 30.04.2025 einen Bericht vor, in dem alternative Varianten der Verlegung der oben genannten Trassen nach den Kriterien (i) zeitliche Auswirkung auf die Inbetriebnahme und den Betrieb der Offshore-Netzanbindungssysteme, (ii) volkswirtschaftliche Gesamtkosten und (iii) Umweltauswirkungen geprüft werden.
Das BSH entscheidet bis zum 15.05.2025 mit Zustimmung des Marinekommandos über den Trassenverlauf der einzelnen Offshore-Netzanbindungssysteme.

Die Übertragungsnetzbetreiber haben dem BSH den entsprechenden Bericht zur Prüfung der Umgehung des Artillerieschießgebiets Nordsee heute fristgerecht vorgelegt. Dieser wurde auf der Internetseite des BSH veröffentlicht.