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BSH legt 5. WindSeeV und weitere Dokumente zur Eignungsfeststellung zur Einsicht aus

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am 22. Januar 2025 die Eignung der Flächen N-10.1 und N-10.2 zur Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) nach Teil 3 Abschnitt 5 WindSeeG mittels Rechtsverordnung festgestellt. Die Fünfte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (5. WindSeeV) wurde am 28. Januar 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl 2025 I Nr. 21). Gemäß § 12 Absatz 5 Satz 9 WindSeeG i.V.m. § 44 Absatz 2 UVPG legt das BSH den angenommenen Plan und die zugehörigen Unterlagen in seinen Bibliotheken zur Einsicht aus. Zusätzlich sind diese Dokumente auf der Website des BSH und auf dem Datenportal der Flächenvoruntersuchung PINTA veröffentlicht.