Das BSH hat am 24.01.2025 den Planfeststellungsbeschluss für den Offshore-Windpark „Windanker“ gemäß § 45 Windenergie-auf-See-Gesetz in der Fassung vom 31.12.2022 in Verbindung mit § 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes erlassen.
Eine digitale Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses samt den festgestellten und nachrichtlichen Planunterlagen wird in der Zeit vom 10.02.2025 bis 24.02.2025, jeweils einschließlich, auf der Internetseite des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie unter Bekanntmachungen veröffentlicht. Für weitere Informationen verweisen wir auf die heutige Bekanntmachung auf der Seite des BSH.