Das BSH hat heute, am 6. Dezember 2024, die Einleitung der Voruntersuchung der Flächen N-9.5 und N-12.5 in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee für Windenergieanlagen auf See öffentlich bekannt gemacht. Die Flächen N-9.5 und N.12,5 sind mit dem Entwurf des Flächenentwicklungsplans vom 7. Juni 2024 festgelegt worden. Die Fläche N-9.5 soll im Jahr 2028 und die Fläche N-12.5 im Jahr 2029 ausgeschrieben werden.
Zu dem Entwurf des Untersuchungsrahmens für die Flächen N-9.5 und N-12.5 besteht die Möglichkeit bis zum 17. Januar 2025 Stellung zu nehmen. Alle Informationen und Unterlagen finden sich auf der Website des BSH.