Am Donnerstag, 10.10.2024, fand im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) der Termin einer Arbeitsgruppe zu Grenzkorridoren zwischen Küstenmeer und Ausschließlicher Wirtschaftszone (AWZ) statt.
Das BSH moderiert den Diskussions- und Abstimmungsprozess, bei dem neben Fachbehörden der Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein auch die Bundesnetzagentur, die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt sowie die Übertragungsnetzbetreiber beteiligt sind. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, zusätzliche Leitungstrassen durch das Küstenmeer der Nordsee zu identifizieren und objektiv zu bewerten. Zur Erreichung der nationalen Ausbauziele für Windenergie auf See, aber auch für eine verbesserte Vernetzung mit den Nachbarstaaten werden langfristig weitere Leitungstrassen benötigt.