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Beteiligung nach § 63 Abs. 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz über die grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung zum Umweltbericht für die strategische Umweltprüfung des Plans für die Offshore-Windparks am Standort „Nordsøen I“ in der dänischen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee

Das dänische Umweltministerium hat zur Umsetzung der politischen Vereinbarungen für eine erheblich größere Energieerzeugung aus Windenergie vor Ende 2030, einen Plan für die Errichtung von Offshore Windparks in einem Gebiet in der Nordsee erstellt. Der Plan umfasst sowohl Anlagen auf See als auch an Land. Das Planungsgebiet Nordsøen I wird voraussichtlich ca. 20-79 km vor der Küste von Westjütland liegen. Die Unternehmer, d.h. die Konzessionsnehmer werden nach einer von der dänischen staatlichen Energiebehörde durchgeführten Ausschreibung benannt. Für Nordsøen I besteht ein Planungsgebiet, das aus zwei Teilgebieten (jeweils Teilgebiet 1 und 2) besteht, wobei für jedes Teilgebiet jeweils mehrere Offshore Windparks geplant sind. Für das Teilgebiet 1 besteht die Möglichkeit eines Netzanschlusses zur Station Endrup und zur Station Idomlund. Es wird erwartet, dass für das Teilgebiet 2 eine Netzanbindung an Land möglich ist.

Erste Phase

Errichtung von 3.000 MW an Land und bis zu 10.467 MW Offshore Windenergie mit der Möglichkeit der Aufteilung des Teilgebiets 1 in mehrere Offshore Windparks. An der Station Endrup besteht die Möglichkeit einer Netzanbindung von 2000 MW und an der Station Idomlund von 1000 MW.

Zweite Phase

Errichtung von 2.000 MW an Land und bis zu 6.978 MW Offshore Windenergie mit der Möglichkeit der Aufteilung des Teilgebiets 2 in mehrere Offshore Windparks. Es wird die Möglichkeit einer Netzanbindung von 2000 MW an Land erwartet. In diesem Fall ist der genaue Standort der Station noch abzuklären.

Informationen zu den Plänen Dänemarks finden Sie in der der Zeit vom 21.06.2024 bis zum 09.08.2024 auf der Webseite des BSH unter: www.bsh.de (Bekanntmachungen).