Das BSH hat am 31. Mai 2024 den finalen Untersuchungsrahmen zur Voruntersuchung und Strategischen Umweltprüfung von mehreren Flächen für Offshore-Windparks festgelegt. Das Dokument für die Flächen N-13.1, N-13.2 und N-6.8 in der Ausschließlichen WIrtschaftszone der Nordsee wurde auf der Webseite des BSH veröffentlicht. Die Flächen sollen im Jahr 2026 (N-13.1 und N-13.2) bzw. 2027 (N-6.8) öffentlich ausgeschrieben werden. Für weitere Informationen verweisen wir auf die heutige Bekanntmachung auf der Seite des BSH.
Der finale Untersuchungsrahmen kann auf der Internetseite des BSH abgerufen werden.