Nachdem am 20.01.2023 der Flächenentwicklungsplan 2023 und die zugehörigen Umweltberichte öffentlich bekannt gemacht wurden, werden zur Erreichung der Ausbauziele nach § 1 Abs. 2 WindSeeG weitere Flächen für den Ausbau der Windenergie auf See benötigt. Zur Festlegung dieser Flächen ist eine erneute Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans (FEP) erforderlich.
Die Einleitung des Verfahrens wurde am 01.09.2023 bekanntgemacht. Gleichzeitig wurden auf der Internetseite des BSH ein Vorentwurf für den Flächenentwicklungsplan und ein Entwurf des Untersuchungsrahmens für die im Verfahren durchzuführende Strategische Umweltprüfung veröffentlicht.
Mit der Bekanntmachung wird im Rahmen einer Onlinekonsultation die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Entwurfsdokumenten gegeben und für Donnerstag den 02. November 2023 zu einer zusätzlichen Onlinevideokonferenz eingeladen.