Das BSH hat am 5. September 2022 die finalen Untersuchungsrahmen zur Voruntersuchung und Strategischen Umweltprüfung von Flächen für Offshore-Windparks festgelegt. Die Dokumente für die Flächen N-9.1, N-9.2, N-9.3, N-10.1 und N-10.2 in der AWZ der Nordsee wurden auf der Webseite des BSH veröffentlicht. Die Flächen sollen im Jahr 2024 bzw. 2025 zur Entwicklung durch Dritte öffentlich ausgeschrieben werden. Für weitere Informationen verweisen wir auf die heutige Bekanntmachung auf der Seite des BSH.
Die finalen Dokumente können auf der Internetseite des BSH abgerufen werden.