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Veröffentlichung der Untersuchungsrahmen für die Flächenvoruntersuchung

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am 04. Dezember 2020 die Einleitung der Voruntersuchung der Flächen N-9.1, N-9.2, N-9.3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2 in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee für Windenergieanlagen auf See öffentlich bekannt gemacht. Die Flächen sind zur Festlegung für Windenergie auf See im Flächenentwicklungsplan 2020 und zur Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Jahr 2024 und 2025 vorgesehen. Zu den Entwürfen der Untersuchungsrahmen kann bis zum 01. Februar 2021 Stellung genommen werden. Alle Informationen und Unterlagen finden sich auf der Internetseite des BSH.