Im Jahr 2009 sind die ersten Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee mit Festlegungen für die Nutzung und den Schutz der beiden Meeresgebiete in Kraft getreten. Seitdem hat sich viel getan, auf See, in den Wirtschaftssektoren, die vom Meer abhängig sind, bei den zuständigen Planungsbehörden in Deutschland und vielen anderen Küstenstaaten in Europa. Die Wissenschaft hat sich ebenfalls mit vielen Aspekten der Meeresraumplanung befasst und auch für die Pläne für die deutsche AWZ Empfehlungen für eine Weiterentwicklung erarbeitet.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) kann nunmehr auf 10 Jahre Erfahrung mit diesem Planungsinstrument zurückblicken, das vor allem im Zuge von Genehmigungsverfahren für Infrastruktur in Nord- und Ostsee Berücksichtigung fand. Gemeinsam mit dem für die Meeresraumordnung zuständigen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wurde die Entscheidung für die Fortschreibung und Aktualisierung der Pläne getroffen.