Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat heute die 2. Änderung des Flächenentwicklungsplans 2025 (FEP 2025) veröffentlicht.
Mit gezielten Anpassungen verbessert das BSH die Bedingungen für den weiteren Ausbau der Windenergie auf See. Die Änderungen sollen Abschattungseffekte verringern und eine effizientere Nutzung der vorgesehenen Flächen ermöglichen. Damit schafft das BSH kurzfristig die planerische Grundlage für erfolgreiche Ausschreibungen im Jahr 2027.
Die 2. Änderung des FEP 2025 und das Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls über die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung können auf der Internetseite des BSH abgerufen werden.
