Das BSH kann Trassen, Trassenkorridore sowie Plattformstandorte für Offshore-Anbindungsleitungen, die erstmals im Flächenentwicklungsplan (FEP) festgelegt sind, gemäß § 12j Abs. 1 S. 1 und 2 EnWG als Infrastrukturgebiete ausweisen.
Das Verfahren zur Aufstellung eines Infrastrukturgebieteplans wurde am 19. August 2026 eingeleitet. Behörden und die Öffentlichkeit haben die Gelegenheit bis zum 21. September 2026 (Behörden) bzw. 21. Oktober 2026 (Öffentlichkeit) zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.
Der Entwurf des Infrastrukturgebieteplans ist auf der Internetseite des BSH abrufbar.
