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Öffentliche Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie über den Abschluss des Verfahrens und die Schlussentscheidung im Vorhaben „Offshore-Windpark Baltic East im Gebiet 46.E.1“ in der polnischen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee

Die Information über den Abschluss des Verfahrens und die Schlussentscheidung im Vorhaben finden Sie in der Zeit 29. Mai bis zum 12. Juni 2026 im Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben.

Die hiermit bekannt gemachte Entscheidung wurde von den zuständigen Behörden der Republik Polen für ein Vorhaben im Hoheitsbereich der Republik Polen getroffen.

Die Veröffentlichung durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie erfolgt im Rahmen der grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung nach den Vorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung und dient ausschließlich der Information der Öffentlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland gem. Artikel 9 Abs. 2 des Vertragsgesetzes zur Deutsch-Polnischen Vereinbarung über Umweltprüfungen.

Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung richten sich ausschließlich nach dem Recht der Republik Polen. Ob und in welcher Weise Rechtsbehelfe zulässig sind, bestimmt sich allein nach den hierfür maßgeblichen polnischen Rechtsvorschriften. Diese Bekanntmachung stellt keine Zustellung oder Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes nach deutschem Recht dar und setzt keine Rechtsbehelfsfristen nach deutschem Recht in Gang.

Für nähere Informationen zu möglichen Rechtsbehelfen wird auf die Bekanntmachung der Entscheidung durch die zuständigen Behörden der Republik Polen verwiesen.