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Veröffentlichung der 2. Fortschreibung des Standard Konstruktion

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat heute die 2. Fortschreibung des Standard Konstruktion – Mindestanforderungen an die konstruktive Ausführung von Offshore-Bauwerken in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) veröffentlicht.

Mit Inkrafttreten der Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) am 01.01.2023 entfällt der bisher geltende Vorbehalt der 1. bis 3. Freigabe und wird zukünftig, gemäß § 69 Abs. 1 S. 2 WindSeeG, durch ein von einem akkreditierten Zertifizierer zu erstellendes Gutachten, das zum Nachweis der Vereinbarkeit mit den Mindestanforderungen des Standard Konstruktion, spätestens zwölf Wochen vor dem geplanten Baubeginn, vom Träger des Vorhabens beim BSH einzureichen ist, ersetzt.

Somit war eine 2. Fortschreibung des Standard Konstruktion geboten.

Die wesentlichen Änderungen gegenüber der aktuellen Fassung des Standard Konstruktion (Stand: 2021) sind:

• Streichung des Freigabesystems (1., 2. und 3. Freigabe),
• Aktualisierung der anzuwendenden Regelwerke,
• Integration des akkreditierten Zertifizierers,
• Kürzung des Kapitels B.6 „Seekabel“,
• Aufnahme eines Prozessdiagramms zum Zertifizierungsschema (neuer Anhang 6),
• Konkretisierung der Anforderungen an Wiederkehrende Prüfungen im Betrieb.

Hinsichtlich der Gültigkeit der 2. Fortschreibung des Standard Konstruktion wird auf die Übergangsregelung, Kap. A 5 verwiesen. Eine Übersetzung ins Englische befindet sich in Bearbeitung und wird nachgereicht.

Die 2. Fortschreibung des Standard Konstruktion kann auf der Internetseite des BSH heruntergeladen werden. Es wird um Beachtung in den Verfahren gebeten.