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BSH macht Plangenehmigung für den Offshore-Windpark “NC 3 ” öffentlich bekannt

Das BSH hat am 27. März 2026 gemäß §§ 66, 70 Windenergie-auf-See-Gesetz 2026 die Plangenehmigung für den Offshore-Windpark „NC 3“ erteilt.

Eine digitale Ausfertigung der Plangenehmigung samt den plangenehmigten Unterlagen wird in der Zeit vom 27. März 2026 bis 11. Mai 2026, jeweils einschließlich,auf der Internetseite des BSH veröffentlicht. Für weitere Informationen verweisen wir auf die heutige Bekanntmachung auf der Seite des BSH.