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Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie über die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Offshore-Windpark „Curonian Nord (CN OWF)“ in der litauischen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee, reg. Nr. D8(E)-4014

Der Offshore-Windpark „Curonian Nord“ (CN OWF) ist mit einer zulässigen Erzeugungskapazität von 580–700 MW geplant. Die in Betracht gezogenen Turbinen werden jeweils eine Leistung von bis zu 20 oder mehr MW, Nabenhöhen von bis zu 170 m, Spitzenhöhen von bis zu 350 m und Rotordurchmesser von bis zu 300 m haben. Der Mindestabstand der Rotorblätter über dem Meeresspiegel beträgt 23 m, der Abstand zwischen den Turbinen mindestens drei Rotordurchmesser. Alle Turbinen werden an eine Offshore-Umspannstation (OSS) angeschlossen, von der aus der Strom über Offshore- und Onshore-Exportkabel zum 330-kV-Umspannwerk Darbėnai im Bezirk Kretinga übertragen wird. Der Offshore-Windpark „Area D” wird ebenfalls an dasselbe Umspannwerk angeschlossen.

Informationen zum geplanten Vorhaben finden Sie in der der Zeit vom 21. November 2025 bis zum11. Dezember 2025 im

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