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Bekanntmachung nach § 59 Abs. 1 UVPG über die grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bericht über den Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfung für den Offshore-Windpark (Standort I) im Windenergiegebiet “Doordewind” in der niederländischen AWZ der Nordsee

Das niederländische Ministerium für Klimapolitik hat Deutschland am 23.12.2024 den Bericht über den Umfang und Detaillierungsgrad zur Einleitung der Umweltverträglichkeitsprüfung für das Windenergiegebiet „Doordewind“ in der niederländischen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee übersandt. Das Windenergiegebiet liegt etwa 85 km nördlich der niederländischen Watteninsel Ameland und grenzt an die AWZ von Deutschland. Die Flächenaufteilung ist noch nicht bekannt, die Fläche des Gebiets wurde vorläufig auf ca. 200 km2 festgelegt. Im Windenergiegebiet sind ein oder zwei Windparks mit einer Nennleistung von maximal 2,3 GW geplant.

Informationen zum geplanten Vorhaben finden Sie in der der Zeit vom 24.01.2025 bis zum 4.3.2025 auf der Webseite des BSH unter: www.bsh.de (Bekanntmachungen)